Seit 1. August 2011 besteht in Finnland eine Verpflichtung zur Verwendung der Geräte in Schulbussen und Fahrzeugen zum Transport von Kindern zu Kindertagesstätten. Für das Jahr 2014 ist eine verpflichtende Regelung für alle öffentlichen Verkehrsmittel geplant. Bei wegen Trunkenheit am Steuer verurteilten Autofahrern haben Richter die Möglichkeit den Einbau einer Alkohol-Zündschlosssperre für ein Jahr (höchstens bis zu 3 Jahren) anzuordnen. Gleichzeitig muss der Verurteilte sich einem medizinisch überwachten Rehabilitationsprogramm unterziehen. Ist der Verurteilte hierzu nicht bereit, wird ihm der Führerschein entzogen.
Eine Alkohol-Zündschlosssperre ist die technische Verbindung eines Gerätes zur Atemalkohol- bestimmung mit einer Wegfahrsperre. Zweck dieser Geräte ist es mittels einer Zündsperre Autofahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Tester sind auch in Belgien, Niederlande, Schweden, Frankreich im Einsatz oder geplant.