Heuriger bezeichnet in Österreich sowohl einen Jungwein als auch die Lokalität, wo der Wein ausgeschenkt wird. Es kann sich dabei um eine Buschenschank, dem saisonal begrenzten Ausschank des Erzeugungsbetriebes handeln oder um einen als Heurigen geführten Gastgewerbebetrieb. Das Recht der Weinhauer (österreichisch für Winzer ) Eigenbauwein im eigenen Haus ohne besondere Lizenz auszuschenken, geht in Österreich auf eine Zirkularverordnung des Kaisers Josef II von 1784 zurück. Um in der Gemeinde kundzutun, dass der Heurigen Betrieb geöffnet ist, kann man seine Tafel in Ständer stecken, die alle geöffneten Heurigen anführen. Der Betrieb wird dann mit einem Stecken und beleuchteten Buschen gekennzeichnet. Darauf geht die Bezeichnung Ausgsteckt is zurück.