Rust, bis 1921 zum Königreich Ungarn und seitdem zur Republik Österreich gehörig, übt seine Selbstverwaltung durch ein eigenes Stadtrecht aus. Da Rust bereits vor dem Anschluss des Burgenlandes an Österreich Freistadt war, wurde es nach 1921 Statutarstadt und stellt seitdem den kleinsten Verwaltungsbezirk Österreichs dar.
Um 1470 erhielt Rust das Marktrecht und seit 1524 haben die Ruster das von Königin Maria von Ungarn verbriefte Recht, als Markenzeichen ein gekröntes «R» in ihre Fässer einzubrennen. Dieses «R» wird auch heute noch als Gütezeichen im Korkbrand der Flaschenweine verwendet. Im Jahre 1649 kaufte sich Rust von der Herrschaftsuntertänigkeit frei, die Stadt bezahlte dafür 60.000 Goldgulden und 500 Eimer besten Weines an die Habsburger: fast 30.000 Liter Ruster Ausbruch der Sorte Furmint. Am 3. Dezember 1681 erhielt Rust von Kaiser Leopold I. den Titel königliche Freistadt