Heuriger ( Buschenschank ) . Im August 1784 wurde von Kaiser Joseph II eine Verordnung erlassen die jedem erlaubte selbst hergestellte Lebensmittel, Wein und Obstmost, zu allen Zeiten zu verkaufen.
In Ostösterreich ist vor allem der Begriff "Heuriger" üblich. Echte Heurige müssen sich in einem Heurigengebiet befinden. Der Hauer zeigt die Öffnungsperiode mit einem z.B. Föhrenbusch ( Buschenschank ) oberhalb des Eingangs deutlich sichtbar an.